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Kurzer Überblick
- Drei Bundesverfassungsrichter sollten vom Bundestag gewählt werden.
- Wer?
- Vorschlag Union: Günter Spinner
- Vorschlag SPD: Ann-Kathrin Kaufhold
- Vorschlag SPD: Frauke Brosius-Gersdorf
- Abstimmungen wurden kurzfristig abgesagt.
- Grund: Union hatte Vorbehalte gegen SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf.
- Keine sichere Zweidrittelmehrheit im Bundestag möglich.
- Alle drei Wahlen wurden deshalb von der Tagesordnung genommen.
- Neue Wahltermine: noch unklar; frühestens nach der Sommerpause.
Kritik an Brosius-Gersdorf
- Unionsfraktion forderte Verzicht auf Brosius-Gersdorf Wahl ans Bundesverfassungsgericht.
- Plagiatsverdacht:
- Stefan Weber meldete 23 Verdachtsstellen in ihrer Dissertation.
- Kritikpunkt: Ähnlichkeiten mit der Habilitation ihres Ehemanns.
- Widerspruch: Doktorarbeit (1997) erschien vor der Habilitation (2000) → Plagiat unwahrscheinlich.
- Politische Äußerungen als weitere Kritikpunkte:
- Befürwortung einer allgemeinen Impfpflicht während der Corona-Pandemie.
- Offenheit für AfD-Verbotsverfahren („Wenn genug Material da ist, bin ich dafür“ – Markus Lanz, 2024).
- Mitwirkung am Gutachten zu § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch):
- Brosius-Gersdorf spricht sich für Entkriminalisierung aus.
- Grüne und SPD kritisieren die Union scharf.
Wer sind die Bundesverfassungsrichter?
- Es gibt 16 Richter:innen, aufgeteilt auf zwei Senate (je 8 Personen).
- Aufgaben:
- Entscheiden über Verfassungsbeschwerden von Bürger:innen.
- Wachen über die Einhaltung des Grundgesetzes.
- Urteilen bei Streit zwischen Staatsorganen (z. B. Bundestag vs. Bundesregierung).
- Können Gesetze für verfassungswidrig erklären
- Wahl:
- Die eine Hälfte wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt.
- Es braucht eine Zweidrittelmehrheit – also breite politische Zustimmung.
- Ziel: politische Ausgewogenheit und Unabhängigkeit.

