Bild: Imago Steinach
Ein kurzer Überblick
- 18. März 2025: Deutscher Bundestag beschließt bedeutende Änderung des Grundgesetzes für Milliardenpaket
- um sein Schuldenpaket abzusegnen, musste der Bundestag das Grundgesetz ändern
- Problem war die 2009 beschlossene „Schuldenbremse“
- Art. 115 GG: Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen
- Bedeutet: Länder durften keine Schulden aufnehmen; Bund nur sehr begrenzt (0,35% des BIP)
- Änderung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen
- am 21. März stimmte Bundesrat mit erforderlicher Mehrheit für Grundgesetzänderungen
- als zweites Gesetzgebungsorgan muss Bundesrat allen Grundgesetzänderungen zustimmen
Was wurde geändert?
- Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben:
- Ausgaben über 1% des BIP für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sind von der Schuldenbremse ausgenommen
- Schaffung eines Sondervermögens:
- 500 Milliarden Euro Kreditrahmen für Infrastruktur und Klimaschutz
- Laufzeit von 12 Jahren
- 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds
- Klimaneutralität im Grundgesetz:
- „Klimaneutralität bis 2045“ wird erstmals explizit im Grundgesetz erwähnt
- Änderungen für Bundesländer:
- Bundesländer dürfen nun gemeinsam Kredite bis zu 0,35% des BIP aufnehmen
Kritik an Änderungen
- Kritiker wie AfD und FDP sehen massive Belastung für zukünftige Generationen
- Umsetzung der Grundgesetzänderung kurz vor Konstituierung des neuen Bundestags wurde als fragwürdig bezeichnet
- Finanzpaket stellt viel Geld zur Verfügung, beinhaltet jedoch keine strukturellen Reformen
- Vorwurf, Klimaschutz werde als Vorwand für Verteidigungsausgaben genutzt