Thema der Woche: Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

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Bild: Imago Steinach

Ein kurzer Überblick

  • 18. März 2025: Deutscher Bundestag beschließt bedeutende Änderung des Grundgesetzes für Milliardenpaket
  • um sein Schuldenpaket abzusegnen, musste der Bundestag das Grundgesetz ändern
  • Problem war die 2009 beschlossene „Schuldenbremse“
    • Art. 115 GG: Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen
    • Bedeutet: Länder durften keine Schulden aufnehmen; Bund nur sehr begrenzt (0,35% des BIP)
  • Änderung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen
  • am 21. März stimmte Bundesrat mit erforderlicher Mehrheit für Grundgesetzänderungen
    • als zweites Gesetzgebungsorgan muss Bundesrat allen Grundgesetzänderungen zustimmen

Was wurde geändert?

  • Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben:
    • Ausgaben über 1% des BIP für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sind von der Schuldenbremse ausgenommen
  • Schaffung eines Sondervermögens:
    • 500 Milliarden Euro Kreditrahmen für Infrastruktur und Klimaschutz
    • Laufzeit von 12 Jahren
    • 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds
  • Klimaneutralität im Grundgesetz:
    • „Klimaneutralität bis 2045“ wird erstmals explizit im Grundgesetz erwähnt
  • Änderungen für Bundesländer:
    • Bundesländer dürfen nun gemeinsam Kredite bis zu 0,35% des BIP aufnehmen

    Kritik an Änderungen

    • Kritiker wie AfD und FDP sehen massive Belastung für zukünftige Generationen
    • Umsetzung der Grundgesetzänderung kurz vor Konstituierung des neuen Bundestags wurde als fragwürdig bezeichnet
    • Finanzpaket stellt viel Geld zur Verfügung, beinhaltet jedoch keine strukturellen Reformen
    • Vorwurf, Klimaschutz werde als Vorwand für Verteidigungsausgaben genutzt

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